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   BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98   

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https://dejure.org/1998,3169
BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98 (https://dejure.org/1998,3169)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1998 - V ZR 68/98 (https://dejure.org/1998,3169)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1998 - V ZR 68/98 (https://dejure.org/1998,3169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Berechtigung zum Ankauf eines Grundstücks nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz - Voraussetzungen des Bereinigungstatbestands nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz - Wirksamkeit eines mit dem Ministerium für Nationale Verteidigung der DDR ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstückskaufvertrag; Vertretungsbefugnis von Beauftragten der DDR-Ministerien; Angemessenheit eines Kaufpreises; Bereinigungstatbestand

  • Judicialis

    ZGB § 55 Abs. 2; ; ZGB § 54 Abs. 1; ; ZGB § 11 Abs. 3; ; ZGB § 57 Abs. 2; ; ZGB § 68 Abs. 1 Nr. 2; ; GVO § 3 Abs. 4 Buchst. d... ; ; BGB § 138; ; SachenRBerG § 1 Abs. 1 Buchst. d; ; SachenRBerG § 3 Abs. 3; ; SachenRBerG § 9 Abs. 1 Ziff. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 3 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 420
  • ZOV 1999, 121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Auslegung und Anwendung nicht mehr fortgeltenden, wohl aber auf Altfälle nach dem Übergangsrecht des Einigungsvertrages (Art. 230 ff EGBGB) anzuwendenden Rechts der DDR nach der seinerzeit geübten Praxis zu erfolgen (Senat, BGHZ 131, 209, 212; Urt. v. 24. Februar 1995, V ZR 288/93, ZIP 1995, 1454, 1456; BGHZ 123, 65, 68).

    Danach hat der Umstand, daß ein Stopppreis für ein Grundstück galt und deshalb die Veräußerung zu einem höheren Preis rechtlich nicht zulässig war, zur Folge, daß bei einem den Stopppreis übersteigenden wahren Wert nicht ohne weiteres von einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gesprochen werden kann (Senatsurt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249; v. 3. November 1995, V ZR 102/94, ZIP 1996, 155, 156; Senat, BGHZ 131, 209, 213).

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 302/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Auslegung und Anwendung nicht mehr fortgeltenden, wohl aber auf Altfälle nach dem Übergangsrecht des Einigungsvertrages (Art. 230 ff EGBGB) anzuwendenden Rechts der DDR nach der seinerzeit geübten Praxis zu erfolgen (Senat, BGHZ 131, 209, 212; Urt. v. 24. Februar 1995, V ZR 288/93, ZIP 1995, 1454, 1456; BGHZ 123, 65, 68).
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98
    Danach hat der Umstand, daß ein Stopppreis für ein Grundstück galt und deshalb die Veräußerung zu einem höheren Preis rechtlich nicht zulässig war, zur Folge, daß bei einem den Stopppreis übersteigenden wahren Wert nicht ohne weiteres von einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gesprochen werden kann (Senatsurt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249; v. 3. November 1995, V ZR 102/94, ZIP 1996, 155, 156; Senat, BGHZ 131, 209, 213).
  • BGH, 24.02.1995 - V ZR 288/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Klage eines Grundstückseigentümers auf

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Auslegung und Anwendung nicht mehr fortgeltenden, wohl aber auf Altfälle nach dem Übergangsrecht des Einigungsvertrages (Art. 230 ff EGBGB) anzuwendenden Rechts der DDR nach der seinerzeit geübten Praxis zu erfolgen (Senat, BGHZ 131, 209, 212; Urt. v. 24. Februar 1995, V ZR 288/93, ZIP 1995, 1454, 1456; BGHZ 123, 65, 68).
  • BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67

    Wirksamkeit eines Vertrags über die Verpachtung und den späteren Verkauf eines

    Auszug aus BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98
    Danach hat der Umstand, daß ein Stopppreis für ein Grundstück galt und deshalb die Veräußerung zu einem höheren Preis rechtlich nicht zulässig war, zur Folge, daß bei einem den Stopppreis übersteigenden wahren Wert nicht ohne weiteres von einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gesprochen werden kann (Senatsurt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249; v. 3. November 1995, V ZR 102/94, ZIP 1996, 155, 156; Senat, BGHZ 131, 209, 213).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 421/02

    Wirksamkeit eines aufgrund des Verkaufsgesetzes vom 7.3.1990 geschlossenen

    Zwar diente das Genehmigungserfordernis auch der Kontrolle der Preisvereinbarungen (Senat, Urt. v. 27. November 1998, V ZR 68/98, VIZ 1999, 289, 290), für das Wohnhaus, das allein Gegenstand eines wirksamen Kaufvertrages ist, lag jedoch eine preisrechtliche Bestätigung vor.

    Es ist deshalb davon auszugehen, daß der vereinbarte Kaufpreis den gesetzlichen Preisvorschriften entsprach (vgl. Senat, Urt. v. 27. November 1998, aaO) und somit einer Genehmigung nicht entgegenstehen konnte.

  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 38.98

    Unwirksamkeit (eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG); Feststellung

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. November 1998 V ZR 68/98 (ZOV 1999, 121 ) mit Blick auf die Vorschriften in § 1 Abs. 1 Buchst. d, § 3 Abs. 3, § 9 Abs. 1 Ziff. 6 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21. September 1994 (BGBl I S. 2457) SachenRBerG und unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetzesmaterialien (vgl. BTDrucks 12/5992 S. 188, 204 ff.) einen dem vorliegenden Streitfall vergleichbaren zivilrechtlichen Streit zugunsten der Erwerber entschieden, freilich ohne Art. 233 § 7 EGBGB heranzuziehen.

    Die Unwirksamkeit des auf der Grundlage des Gebäudekaufvertrags vom 18. Juni 1990 erfolgten Erwerbs des Vermögensgegenstands kann folglich nur daraus hergeleitet werden, daß dem Erwerb unlautere Machenschaften zugrunde lagen (vgl. auch insoweit das Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97) oder ein sonstiger, das gesamte Rechtsgeschäft erfassender Unwirksamkeits- oder Nichtigkeitsgrund (etwa im Sinne des § 68 ZGB) vorgelegen hat (vgl. insoweit als denkbare Anknüpfungspunkte die Erwägungen im Urteil des BGH vom 27. November 1998 a.a.O.; ferner OLG Naumburg, Beschluß vom 13. März 1996 5 W 89/95 VIZ 1996, 536 ff.).

  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 23.98

    Unwirksamkeit (eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG); Feststellung

    Er sieht sich in seiner Ansicht, wie im Urteil vom 17. Juni 1999 BVerwG 3 C 38.98 für Gebäudekäufe im einzelnen dargelegt ist, durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 1998 V ZR 68/98 (ZOV 1999, 121) bestätigt.

    Die Unwirksamkeit des auf der Grundlage des Kaufvertrags vom 5. Juni 1990 erfolgten Erwerbs des Vermögensgegenstands könnte freilich angenommen werden, wenn ihm unlautere Machenschaften zugrunde lagen (vgl. auch insoweit das Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97 a.a.O.) oder ein sonstiger, das gesamte Rechtsgeschäft erfassender Unwirksamkeits- oder Nichtigkeitsgrund (etwa im Sinne des § 68 ZGB) vorgelegen hat (vgl. insoweit als denkbare Anknüpfungspunkte die Erwägungen im Urteil des BGH vom 27. November 1998 V ZR 68/98 a.a.O.; ferner OLG Naumburg, Beschluß vom 13. März 1996 5 W 89/95 VIZ 1996, 536 ff.).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98

    Zur Wirksamkeit des von den Eheleuten Krenz geschlossenen Gebäudekaufvertrages

    Zur abschließenden Entscheidung des Rechtsstreits ist der Senat nicht in der Lage, weil das Berufungsgericht - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob Herr E. in seiner Eigenschaft als Leiter der Abteilung Recht und Grundstücksverkehr der VEM befähigt war, die VEM beim Verkauf des Gebäudes an die Beklagten zu vertreten, ohne daß es einer besonderen Vollmacht hierfür bedurfte (vgl. Senatsurt. v. 27. November 1998, V ZR 68/98, ZfIR 1999, 96, 97) oder, wie die Beklagten behaupten, in der Notarverhandlung aufgrund gesiegelter Vollmacht des Leiters der VEM zu deren Vertretung berechtigt war.
  • KG, 31.07.2001 - 18 U 92/00

    Veräußerung eines im Eigentum der Versorgungseinrichtung des Ministerrats der DDR

    Zwar begründen in diesem Zusammenhang Organisationserlasse die Befähigung der zuständigen Amtswalter, mit Wirkung gegen eine staatliche Institution die im Erlass beschriebenen Handlungen vorzunehmen (vgl. dazu im Einzelnen BGH ZOV 1999, 121).
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